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   BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 501/88   

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BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 501/88 (https://dejure.org/1989,1995)
BAG, Entscheidung vom 12.07.1989 - 5 AZR 501/88 (https://dejure.org/1989,1995)
BAG, Entscheidung vom 12. Juli 1989 - 5 AZR 501/88 (https://dejure.org/1989,1995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Besteuerung von auf die Bundesanstalt für Arbeit übergegangenen Lohnforderungen - Nachträgliche Erfüllung von Lohnansprüchen durch den Konkursverwalter - Kürzung der Bruttolohnforderungen um die Lohnsteuerbeträge, die bei Zahlung an die Arbeitnehmer einzubehalten gewesen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung von auf die Bundesanstalt übergegangenen Lohnforderungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AFG § 117 Abs. 4; SGB X § 115 Abs. 1; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4, § 3 Nr. 2, § 11 Abs. 1, § 19 Abs. 1, § 38 Abs. 1, § 38a Abs. 1 Satz 3, § 39b Abs. 2 und 3, § 39c Abs. 1; KO §§ 59, 61; BGB § 412
    Nachträgliche Erfüllung von Lohnansprüchen durch den Konkursverwalter - Besteuerung bei Übergang auf Bundesanstalt für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1990, 526
  • NZA 1990, 59
  • BB 1989, 2256
  • DB 1990, 278
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.05.1975 - VI R 101/71

    Konkursverfahren - Konkurseröffnung - Rückständige Lohnforderung -

    Auszug aus BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 501/88
    Die Frage, um welchen Anteil sich die übergegangenen Lohnforderungen wegen der bestehengebliebenen Steuerlast minderten, bestimmte sich vielmehr nach dem Zeitpunkt, zu dem von dem beklagten Konkursverwalter Arbeitslohn gezahlt wurde (vgl. zum Ganzen auch BFH Urteil vom 16. Mai 1975 - VI R 101/71 - DB 1975, 2307).

    Im übrigen ist insoweit noch zu bermerken, daß, wenn der Konkursverwalter geschuldeten Arbeitslohn, der Masseforderung ist, zahlt, die Lohnsteuer einen Teilbetrag des geschuldeten Arbeitslohns darstellt und im Konkurs des Arbeitgebers das Schicksal des an den Arbeitnehmer ausgezahlten Nettolohns teilt, mithin ebenfalls als Masseanspruch zu befriedigen ist (vgl. dazu BFH Urteil vom 16. Mai 1975 - VI R 101/71 - DB 1975, 2307).

  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 74/84

    Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen steuerlichem Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 501/88
    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 17. April 1985 (BAGE 48, 229, 234 f. = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Lohnanspruch, zu II 3b der Gründe) erkannt, daß die Lohnsteuerrichtlinien nicht die durch Gesetz bestimmte Steuerpflicht von Zahlungen des Konkursverwalters an die Bundesanstalt für Arbeit aufgrund des Übergangs von Lohnforderungen abbedingen können.

    Die Finanzverwaltung hat im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 17. April 1985 (aaO) in den Lohnsteuerrichtlinien 1987 nicht mehr an der Begründung für die fehlende Steuerpflicht von Zahlungen des Konkursverwalters festgehalten.

  • BFH, 29.07.1960 - VI 265/58 U

    Versteuerung von einer Witwe nicht zugeflossenen Witwenbezügen durch ihren Erben

    Auszug aus BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 501/88
    Der Pfändungsgläubiger muß die Einbehaltung der Lohnsteuer dulden, weil sein Pfändungspfandrecht ihm nicht mehr Rechte gibt als dem Gläubiger der gepfändeten Forderung zustehen (BFH Urteil vom 29. Juli 1960 - VI 265/58 U - BFHE 71, 414, 417 f.; ferner Horowski/Altehoefer/Bäcker, Kommentar zum Lohnsteuer-Recht, Stand April 1989, § 38 EStG Anm. 5b).

    Soweit die Klägerin sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 29. Juli 1960 (BFHE 71, 414) glaubt stützen zu können, geht dies fehl.

  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 501/88
    Hieran hält der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung auch des Bundessozialgerichts (Urteil vom 26. November 1985 - 12 RK 51/83 - ZIP 1986, 237) fest (ebenso Urban, DB 1989, 1438, 1440, m. w. N. zum unterschiedlichen Meinungsstand).
  • BFH, 10.12.1985 - VIII R 15/83

    Anteilsmäßiger Zufluß von Einnahmen bei allen Gesamtgläubigern in dem Zeitpunkt,

    Auszug aus BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 501/88
    Die Klägerin als Rechtsnachfolgerin hat deshalb den Lohnanspruch der Arbeitnehmer nur so erworben, wie er den Arbeitnehmern, nämlich mit der Belastung durch die Lohnsteuerforderungen, zustand (ebenso FG Köln Urteil vom 8. Dezember 1987 - 5 K 1367/87 -, referiert in DB 1989, 955; Urban, DB 1989, 1438, 1440; vgl. zum Zufluß auch BFH Urteil vom 10. Dezember 1985 - VIII R 15/83 - DB 1986, 1156 f.).
  • BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 203/84

    BfA - Konkurs - Lohnansprüche - Anspruchsübergang

    Auszug aus BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 501/88
    Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 16. Oktober 1985 (BAGE 50, 22, 26 = AP Nr. 17 zu § 59 KO, zu II 2b der Gründe) ausgesprochen zu der bis zum 30. Juni 1983 in Kraft befindlich gewesenen Regelung in § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG, die durch § 115 Abs. 1 SGB X abgelöst wurde.
  • LAG Hamm, 24.06.1988 - 5 Sa 1916/87

    Arbeitsentgelt; Arbeitslohn; Steuerpflichtigkeit; Konkurs; Masseschuld;

    Auszug aus BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 501/88
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Juni 1988 - 5 Sa 1916/87 - wird zurückgewiesen.
  • BFH, 08.02.1974 - VI R 335/69

    Laufender Arbeitslohn - Nachzahlung - Sonstige Bezüge - Lohnzahlungszeitraum -

    Auszug aus BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 501/88
    Nachzahlungen von Arbeitslohn stellen nur dann laufenden Arbeitslohn dar, wenn sie für Lohnzahlungszeiträume erfolgen, die im Jahr der Zahlung enden (BFH Urteil vom 8. Februar 1974 - VI R 335/69 - BStBl. 1975 Teil 11, 619; Oeftering/Görbing, Lohnsteuerrecht, Stand Mai 1988, § 39b EStG Rz 28).
  • BFH, 15.11.2007 - VI R 66/03

    Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und

    Bei einem gesetzlichen Forderungsübergang fließt --ebenso wie bei einer Abtretung oder Pfändung einer Forderung-- der Betrag der übergegangenen Forderung dem Steuerpflichtigen in dem Zeitpunkt zu, in dem die Zahlung beim Zessionar eingeht (BAG-Urteil in DB 1990, 278; BFH-Urteil in BFHE 171, 70, BStBl II 1993, 507, m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 2. Mai 2007 VI B 139/06, BFH/NV 2007, 1315).
  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 97/00 R

    Konkursausfallgeld - Berechnung - Forderungsübergang auf die Bundesanstalt für

    Aus diesem Grunde nimmt auch nur das Nettoarbeitsentgelt am Anspruchsübergang teil (vgl BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6; Kater in: Kasseler Kommentar, § 115 SGB X Rz 18 f), während der Arbeitgeber (Konkursverwalter) verpflichtet bleibt, die Steuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen (BFHE 171, 70, 73; 171, 547, 551; BAG AP Nr. 11 zu § 117 AFG), soweit kein Fall der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 EStG vorliegt.

    Gegenüber der Verwaltungspraxis der BA und der Finanzverwaltung hatte das BAG darauf hingewiesen, daß der Konkursverwalter, wenn er den auf die BA übergegangenen Anspruch befriedige, verpflichtet sei, die auf den ausgefallenen Betrag entfallende Lohnsteuer zu ermitteln und abzuführen (BAGE 48, 229 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Lohnanspruch; BAG AP Nr. 11 zu § 117 AFG).

  • BFH, 22.07.1993 - VI R 116/90

    1. Der Arbeitgeber haftet nach § 42d Abs. 1 EStG nur für die nach den

    Denn der gesetzliche Übergang der Arbeitslohnforderung auf die BfA durch die Leistung des Arbeitslosengeldes gemäß § 115 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs (SGB) X hat die Rechtsnatur der späteren Zahlung an den Abtretungsempfänger - die BfA - als steuerpflichtigen Arbeitslohn nicht geändert (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 12. Juli 1989 5 AZR 501/88, Der Betrieb - DB - 1990, 278; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. März 1993 XI R 52/88, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1993, 945).
  • BFH, 16.03.1993 - XI R 52/88

    1. Der gesetzliche Übergang einer Arbeitslohnforderung gem. § 115 Abs. 1 SGB X

    Der - sozialrechtlich bedingte - Forderungsübergang hat aber keinen Einfluß auf die steuerrechtliche Beurteilung und löst nicht den Zusammenhang der Zahlung mit dem Arbeitsverhältnis (BAG-Urteil vom 12. Juli 1989 5 AZR 501/88, Der Betrieb - DB - 1990, 278; so nunmehr auch Abschn. 4 Abs. 1 Satz 4, 2. Halbsatz LStR 1993; ähnlich für den Fall der Pfändung des Arbeitslohns Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 17. Juni 1931 VI A 848/31, RStBl 1931, 632).
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